Für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz gibt eine klare Regelung: „Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung, die den Mindestabstand unterschreitet, müssen sowohl Behandler als auch Patienten einen Mundschutz tragen.
Wir bitten Patienten zur Behandlung mit Mundschutz zu erscheinen. Sollten Patienten nicht im Besitz eines Mundschutzes sein, bieten wir diesen in der Praxis an.